Vorsicht Amazon Wunschliste!
Einer Deutschen wurde im Jahr 2003 die Einreise in die USA zu ihrem Verlobten verwehrt, berichtet Telepolis . Gleich nach der Landung in Atlanta wurde sie von Grenzschützern abgeführt und sechs Stunden lang verhört. Der US-Beamte erwähnte in dem Verhör unter anderem eine Amazon-Wunschliste der Deustchen, auf der insgesamt 247 Titel gelistet waren.
Neben Büchern von Curt Cobain und Hillary Clinton fand sich in der Rubrik "Über Mich" auch der Eintrag: "Lebte in Pakistan, Frankreich, London und den USA." Die in Pakistan geborene Beate Killguss heiratete 2004 ... in Deutschland. Ihren Blog "Land of the free " hat sie anscheinend vom Netz genommen.
Geschäftliches (und noch 'ne Liste)
Eine Liste des US-Finanzministeriums wird vielen unbescholtenen Bürgern in den USA zum Verhängnis. Die sogenannte Ofac-Liste (Ofac: Office of Foreign Asset Control) mit etwa 3300 gelisteten Namen soll mutmaßlichen Extremisten den Geldhahn abdrehen. Ursprünglich nur von Banken genutzt, vergleichen mittlerweile auch andere Privatunternehmen ihre Kundendaten mit der Liste und lehnen Geschäftsbeziehungen mit offenbar "Verdächtigen" ab. Schon Namensähnlichkeiten reichen aus, berichtet der Spiegel.
Grund: Jeder, der mit einer Person oder Gruppe aus der Ofac-Liste Geschäfte macht, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 10 Mio $ und Haftstrafen von zehn bis dreißig Jahren. Wer in "God's own country" reisen möchte, sollte vielleicht vorher einen Blick auf die Liste werfen. Sie ist als übersichtliche Textversion, als selbstextrahierendes CSV-Archiv für Windows (Vorsicht beim Öffnen!) und sogar linuxkonform von der Webseite des US-Finanzministeriums downloadbar. Viel Spaß beim Stöbern!
Die Flugverbotsliste
Seit 9/11 unterhält das US-Heimatschutzministerium eine sogenannte Flugverbotsliste. Leider scheint's mit der Datenqualität nicht weit her zu sein, viele Namen wurden zu Unrecht auf diese Liste gesetzt, man hat auch den Eindruck, daß Behörden an den Flughäfen oftmals überfordert sind mit den Sicherheitsbestimmungen der Liste oder deren Interpretierung.
So wollten Beamte am Flughafen in Dubai kürzlich einen zweijährigen Jungen wegen Terrorverdachts festnehmen, weil Name und sogar Geburtsdatum(!) mit einem Eintrag übereinstimmten. Glücklicherweise gaben sich die Sicherheitsbeamten anschließend mit dem "Augenscheinbeweis" zufrieden, der zweijährige "Terrorbengel" und seine Eltern durften weiterreisen.
Auch prominente Zeitgenossen wurden bereits Opfer:
Neben US-Senator Edward Kennedy geriet auch der ehemalige britische
Sänger Cat Stevens, der sich seit seiner Konvertierung zum Islam
"Yusuf Islam" nennt, auf die ominöse schwarze Liste.
Ob man selbst auf dieser Liste gelandet ist, kann man leider nicht überprüfen. Da hilft nur der empirische Versuch, sprich: Flugticket kaufen und sich überraschen lassen. Ein Trost für potentielle Passagiere, die nicht auf einem Flughafen in den USA, sondern irrtümlich auf der Liste des US-Heimatschutzministeriums gelandet sind: Sie können jetzt sogar im Internet gegen ihre Eintragung Beschwerde einlegen. Das "Department of Homeland Security" (DHS) hat eigens eine Webseite mit dem sinnigen Namen "DHS - TRIP" (Traveller Redress Inquiry Program) dafür eingerichtet. Ob's hilft?
to be continued ...
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