Heiner Geißler war gestern abend bei Maibrit Illner (ZDF) zu Gast und ... in Höchstform! Neben dem ehemaligen Generalsekretär der CDU und jetzigem attac Mitglied waren u.a. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der Sänger Campino zu dem Thema  Razzien und Randale eingeladen.

 Maibrit Illner konfrontierte Heiner Geißler mit dem folgenden attac Statement : "In klaren Worten, treffen sich hier [beim G8-Gipfel]  weltfremde und elitäre Leute die, oftmals gegen jede Sachkenntnis, sich anmaßen Entscheidungen zu treffen, die einen großen Teil der Welt beeinflussen. Die Entscheidungen, die sie [die Politiker] treffen sind ausschließlich auf den persönlichen Machterhalt und die Bereicherung der Wirtschafts- und Finanzeliten ausgerichtet."

 Auf die Frage, ob diese Aussage zutreffend sei, antwortete Heiner Geißler nach einer kleinen Kunstpause: "Es ist noch viel schlimmer!"  Geißler weiter zur Sinnhaftigkeit des G-8 Gipfels: "Das gegenwärtige Wirtschaftssystem ist nicht konsensfähig und undemokratisch. Es muss ersetzt werden durch eine neue Wirtschaftsordnung!"

 Man sollte sich nochmals in Erinnerung rufen, daß der Mann einst CDU-Generalsekretär war.

 

Politik

By ace on 01-Jun-07 12:16


wombat
Posts: 1
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Grundgesetz noch aktuell?
Reply #1 on : Tue October 09, 2007, 12:14:15
Hi ace,

"... sind ausschließlich auf den persönlichen Machterhalt und die Bereicherung der Wirtschafts- und Finanzeliten ausgerichtet." (H.Geißler)

In der Tat. Du hast das sehr schön für die Softwarepatente aufgedröselt (entlarvend der Kommentar von Herrn Gates).
Kennst Du schon die innere Struktur von Hartz IV, der Arbeitsmarktreform zu Erzielung "indischer Verhältnisse"? (Urhebender Desiderant wird sich finden lassen.) Bald ist es soweit, wird nicht mehr lange dauern.

Die Zumutbarkeitsregeln, die die Arbeitsagentur anwendet, wenn jemand, der Alg I bezieht, einen angebotenen Job nicht annehmen möchte sind vor einigen Jahren im Zuge der Hartzerei ein wenig verschärft worden:
Je länger jemand jetzt Alg I bezieht, um so "zumutbarer" werden bei Angebot eines neuen Jobs Bedingungen, die deutlich unter denen des vorherigen Jobs liegen, bis schließlich <Alg I + 1€ = angebotenes Netto = ca. 60% vorheriges Netto> zumutbar ist. Wenn jemand dennoch ein derartiges Angebot ablehnt, muss er/sie drastische Abschläge vom Alg hinnehmen, präzisere Angaben bitte an der Quelle aufsuchen. Ich weiß nicht, ob Alleinstehende noch gezwungen werden können umzuziehen, möchte aber trotzdem gern zum Vergleich Art. 12 GG [Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit] zitieren:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. ...
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Wie Art. 12 GG (schlimm genug, dass er offenbar nicht für genauso Abgaben leistende hier lebende Angehörige anderer Staaten gilt) und die neuen Zumutbarkeitsregeln miteinander in Einklang zu bringen sind, konnte mir bisher noch niemand erklären.

Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass die Auswirkungen für die unteren Gehaltsklassen erheblich schlimmer sind als für Bezieher gehobener Entgelte, während gleichzeitig die Arbeitslosenversicherung eine Abgabe ist, die von den unteren Gehaltsklassen per Gesetz erzwungen wird, während den gehobenen Gehaltsklassen selbst überlassen wird, wie sie sich absichern...
Vgl. aber Art. 33 GG: (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Auswirkungen dieser durch verfehlte Gesetzgebung verursachten Marktverzerrung (dem einzelnen Arbeitnehmer werden durch die neuen Zumutbarkeitsregeln die Marktbedingungen eines Monopolisten aufgezwungen - sein Preis wird ihm diktiert, er wird gezwungen, Verträge einzugehen. Überflüssig zu sagen, dass kein normaler Arbeitnehmer über die Marktmacht eines Monopolisten verfügt, im Gegenteil: der normale Arbeitnehmer ist i.A. als einzelner leicht ersetzbar. Auf Arbeitgeberseite leistet der Besitz von Telefonen einer kaum zu unterbindenden Kartellbildung Vorschub. Im Gegensatz zum Alg-Bezieher verfügt ein derartiges Kartell über die Marktmacht eines Monopolisten, und zwar ungebremst.

Von einem Arbeitsmarkt im eigentlichen Sinne (auf einem funktionierenden Markt regelt sich der Preis durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage von selbst) kann bei einer derartigen Verschiebung der Marktmacht zugunsten der Arbeitgeber jedenfalls nicht mehr die Rede sein.

Und weil's so schön ist, hier noch ein Auszug aus Art. 20 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ... gebunden.

... weiter im Text:

Art. 19 GG:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Denn Art. 1 GG behauptet felsenfest:
(1) Die Würde des Menschen ... zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(zum Thema Würde vgl. auch "Der Duft von Hartz IV", wirst Du finden)

und weiter in Art. 1 GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
...

Wat nu? Art. 19 GG:
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

... wäre vielleicht eine Option, sonst kommt's womöglich noch dazu:

Art. 20 GG:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben die Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Suche Mitstreiter für Anwendung von Art. 19 GG (4)
oder biete Unterstützung, falls es schon jemand versucht (hat).

Gruß wombat

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