Eine peinliche Panne unterlief dem BKA in der vergangenen Woche. In einer öffentlichen Fahndung zeigten die zukünftige Hüter des Internets das Video eines ca. 50jährigen Mannes, der offensichtlich zwei Jungen/Jugendliche zu sexuellen Handlungen animierte. Das Video stammte laut BKA-Angaben aus dem Jahr 1993 und wurde 2008 im Rahmen von Ermittlungen gegen Kinderpornographie "wiederentdeckt".

 Video und Aufruf wurden bei verschiedenen Sendanstalten am 15. September diesen Jahres gezeigt. Auf der BKA-Seite heißt es immer noch: "Die Staatsanwaltschaft Gießen und das BKA erwarten mit Hilfe der Öffentlichkeit, den bisher unbekannten Tatverdächtigen identifizieren sowie möglicherweise fortgesetzte Missbrauchs-taten aufklären und gegebenenfalls beenden zu können."

 Peinlich nur: der gesuchte Mann wurde bereits 1994 rechtskräftig verurteilt und meldete sich nur einen Tag nach dem Aufruf bei einer Polizeidienststelle, um das "Mißverständnis" aufzuklären (Quelle: Heise). Ursache war anscheinenend ein "Kommunikationsfehler" zwischen dem BKA und den Landeskriminalämtern, die sich eigentlich um diese Delikte kümmern.

 Das BKA ist übrigens nach dem "durchgepeitschten" Zugangserschwerungsgesetz in Zukunft für die Pflege der Sperrlisten gegen Kinderpornographie zuständig. Das lässt ja hoffen.

Backgammon

By ace on 21-Sep-09 15:44


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