Die große Koalition hat eine weitere Vorlage für den ehemaligen Innenminister und heutigen "Hobby-Kläger" Gerhart Baum geliefert. Der Innen- und Rechtsausschuss winkten gestern das umstrittene BKA-Gesetz durch. Am Mittwoch wird der Bundestag über das *gähn* "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" abstimmen und vermutlich mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschieden.
Gerhart Baum (FDP) hat für den Fall einer Verabschiedung bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Dies wäre dann seine dritte. Oder vierte? Langsam kommt man mit dem Zählen nicht mehr nach. Selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (nicht zu verwechseln mit der Gewerkschaft der Polizei, die sieht nämlich keine Probleme!) hat starke Bedenken gegen die Gesetztesnovelle angemeldet. Ebenso Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte. Aber unsere Politiker sind anscheinend beratungsresistent.
Kritiker sehen in dem Gesetz eine starke Beschneidung der Bürgerrechte, weil das BKA damit bei einer konkreten Gefahr und schwersten Straftaten eine heimliche Onlinedurchsuchung ausführen dürfen. Normalerweise nur mit richterlicher Genehmigung (die mittlerweile einfach zu erhalten ist, die Prüfung eines Antrags auf Hausdurchsuchung dauert laut Statistik beim Gericht weniger als 30 Minuten), bei dringenden Gefahren natürlich auch ohne. Ebenso entscheiden nun zwei BKA-Beamte und der Datenschutzbeauftragte der Polizei *haha!*, was auf dem durchsuchten Rechner zur Privatsphäre gehört und was nicht. Diese soll nämlich, ebenso wie bei telefonischen Lauschangriffen, weiterhin geschützt bleiben.
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