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"(Edit Verfasser: Nicht) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Artikel 5(1) Grundgesetz
"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Artikel 8(1) Grundgesetz
"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich." Artikel 10(1) Grundgesetz
"Die Wohnung ist unverletzlich." Artikel 13(1) Grundgesetz
"Die Gesetzgebung ist (edit Verfasser: nicht) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Artikel 20(3) Grundgesetz
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Artikel 20(4) Grundgesetz
"...Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen...“ Bundesverfassungsgericht im sogenannten "Volkszählungsurteil" 1983
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Reply #3 on : Tue July 29, 2008, 11:38:20
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Reply #2 on : Tue March 18, 2008, 06:09:56
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Reply #1 on : Tue March 18, 2008, 06:07:51
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Reply #4 on : Thu November 27, 2008, 06:53:19